Anmeldung und Teilnahmebedingungen für den Tauchsport

Mit der Unterschrift unter die Anmeldung der Tauchschule Wasserwurm im BARAKUDA erkennt der Teilnehmer die nachfolgenden Bedingungen an:

Der Teilnehmer ist darüber belehrt worden, daß die Teilnahme am Tauchsport erhebliche körperliche Belastungen mit sich bringt. Die folgenden Erkrankungen schließen eine Teilnahme an Tauchaktivitäten aus:
Epilepsie, tetanische Anfälle, Bewußtseinsstörungen, Erkrankungen der Ohren, Tuberkulose, Lungen- und Atemwegserkrankungen, Herzfehler, Kreislaufbeschwerden, Veränderung der Herzkranzgefäße, Blutungsneigung, chronische Augenleiden, Erkrankung der Nase und Nebenhöhlen, Nieren und Gallensteinleiden.

Der Teilnehmer erklärt, daß er an keiner dieser Krankheiten leidet und daß ihm auch keine anderen Erkrankungen und Leiden bekannt sind, die bei der Belastung des Tauchsports zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen führen können. Die Teilnahme am Tauchsport ist weiterhin untersagt bei Drogen- oder Medikamentensucht oder bei Alkoholmißbrauch innerhalb der vergangenen 12 Stunden vor dem Tauchgang.

Die Sicherheit beim Tauchsport ist nur dann gewährleistet, wenn das gesamte Gerät voll funktionstüchtig ist. Der ordnungsgemäße Zustand der Tauchgeräte wird von der Basis regelmäßig und sorgfältig überprüft. Dieser Umstand entbindet den Teilnehmer jedoch nicht von der Pflicht, sich selbst vor jedem Tauchgang von der Funktionsfähigkeit der Geräte zu überzeugen.

Der Teilnehmer ist verpflichtet, mit einer Tarierweste zu tauchen. Der Teilnehmer darf ein eigenes Tauchgerät nur dann benutzen, wenn es den deutschen TÜV-Bestimmungen entspricht. Der Teilnehmer haftet für alle Schäden, die sich daraus ergeben, daß sein Gerät nicht funktionstüchtig ist. Dem Teilnehmer wird dringend empfohlen, eine Unfall- und Haftpflichtversicherung abzuschließen.
Das Mindestalter für Tauchkursteilnehmer ist ab 8 Jahre. Bei Minderjährigen muß das schriftliche Einverständnis der/des Erziehungsberechtigten vorliegen.

Der Teilnehmer muß die allgemein gültigen Tauchregeln der Internationalen Tauchverbände beachten und einhalten, sowie die gültigen Versicherungsbedingungen beachten.

Wir machen nur Nullzeit - Tauchgänge, maximale Tiefe von 40m nicht überschreiten!

Während der Teilnahme am Tauchsport ist den Weisungen des Tauchlehrers / Divemasters Folge zu leisten. Auch sind die besonderen Bedingungen vor Ort zu beachten. Zuwiderhandlungen haben den sofortigen Ausschluß zur Folge.

Die Tauchlehrer / Divemaster haften nur für diejenigen Schäden, die auf ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten der Tauchlehrer / Divemasters zurückzuführen sind.

Die Tauchschule, oder der Tauchlehrer haftet nicht für Verluste, Beschädigungen oder Diebstahl von Sport- oder persönlichen Geräten, die der Teilnehmer in der Tauchschule oder beim Tauchen lagert.